Legal Eye – Die Rechtskolumne Ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums sorgt für Aufregung in dem kleinen, aber lukrativen Segment der Garantieverlängerungen. Von einem Händler gegen Entgelt gewährte Garantieverlängerungen werden nun grundsätzlich als Versicherung eingestuft. Das hat weitreichende Folgen. Einige wichtige Fragen hat das Finanzministerium zudem offengelassen.
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