Der gern übersehene Paragraf 1a VVG

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Seit 2018 sind Versicherer über Paragraf 1a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesetzlich verpflichtet, stets ehrlich, redlich, professionell und im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers zu handeln. Das ist in der Praxis weniger selbstverständlich, als es erscheinen mag – wie der aktuelle Streit um Betriebsschließungspolicen zeigt. Künftig könnten Versicherungsnehmer auf Grundlage dieser Norm in Verbindung mit dem Schadenersatzrecht oder Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches möglicherweise Schadensersatz vom Versicherer verlangen.

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