Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Mai 2021 ist das neue „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ in Kraft getreten, welches das bisherige IT-Sicherheitsgesetz maßgeblich verändert. Neu ist, dass nunmehr neben Betreibern kritischer Infrastrukturen auch Unternehmen von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Verstöße gegen das IT-Sicherheitsgesetz können zu empfindlichen Bußgeldern von bis zu 20 Mio. Euro führen. Mit dem neuen Gesetz erhöht sich das Risiko für Managerinnen und Manager, nach einer Cyberattacke in Anspruch genommen zu werden.
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