Legal Eye – Die Rechtskolumne Kein Tag vergeht derzeit ohne Hinweis in den Medien auf Produktrückrufe. Hersteller von Life-Science-Produkten, Arzneimitteln und nun auch Lebensmitteln sehen sich nach – teils vorsorglichen – Produktrückrufen wegen möglicher Verunreinigungen einer Vielzahl von Inanspruchnahmen ausgesetzt. Anders als früher werden die Ansprüche aber nicht mehr mit einer tatsächlich eingetretenen kausalen Gesundheitsbeeinträchtigung begründet, sondern mit der durch den Rückruf ausgelösten Angst, später möglicherweise aufgrund der Verunreinigung zu erkranken. Die Gerichte in Deutschland weisen derartige Klagen bislang überwiegend ab. Dennoch versuchen Anspruchstelleranwälte, analog der Entwicklung nach dem Rückruf valsartanhaltiger Arzneimittel, Klagewellen auch bei Lebensmitteln einzuleiten.
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