Wissenschaftler: GOÄ schützt vor Überforderung

 Exklusiv  In Deutschland profitieren Patienten davon, dass es zwei unterschiedliche Systeme für die Vergütung ärztlicher Leistungen gibt. Durch die Existenz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind sie auch bei Abrechnungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vor überzogenen Forderungen geschützt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung im Auftrag des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung. Gesundheitsökonomen haben dafür die Situation in Frankreich, Österreich und der Schweiz mit der in Deutschland verglichen.

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