Legal Eye – Die Rechtskolumne Werden ehemalige Geschäftsleiter nach ihrem Ausscheiden für Fehler in der Unternehmensführung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, geraten sie regelmäßig in Beweisnot. Datenschutzrechtliche Ansprüche könnten Geschäftsleitern künftig helfen, relevante Informationen und Beweismittel zu ihrer Verteidigung zu erlangen – und eignen sich zugleich als Druckmittel in Vergleichsverhandlungen.
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