Der Bundesgerichtshof hat vielen Gastronomen, in deren Betriebsschließungspolicen (BSV) eine Aufzählung mit versicherten Krankheiten enthalten ist, die Hoffnung auf Corona-Schadenzahlungen genommen. Während sich die Versicherer erleichtert über die Entscheidung zeigen, suchen Anwälte aus dem Versicherungsnehmer-Lager nach Möglichkeiten, wie sich doch noch ein Schadenersatzanspruch wirksam einklagen lässt. Ein paar Ansatzpunkte bleiben noch, der Bundesgerichtshof hat noch nicht über alle Fallkonstellationen geurteilt.
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