Legal Eye – Die Rechtskolumne Viele Aktionäre, die durch die Insolvenz des Zahlungsabwicklers Wirecard Verluste erlitten haben, pochen auf Entschädigung. Unter anderem versuchen sie, sogenannte Staatshaftungsansprüche bei der BaFin geltend zu machen. Die Finanzaufsicht sei Hinweisen auf Gesetzesverstöße nicht ausreichend nachgegangen, die Bilanzen seien nicht ausreichend geprüft worden, so die Argumentation. Das Landgericht Frankfurt hat jetzt vier Aktionärsklagen abgewiesen – und dabei definiert, in wessen Interessen die BaFin eigentlich handelt.
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