Immer mehr Lebensversicherer wenden sich von klassischen Policen mit Garantiezins ab und setzen stattdessen auf neue Lösungen, die keinen hundertprozentigen Beitragserhalt mehr sicherstellen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist da keine Ausnahme. Hier fehlt es aber noch an gesetzlichen Vorgaben und Rechtsprechung zu der Frage, wie hoch der Beitragserhalt mindestens sein muss. Arbeitgeber sollten dennoch bewusst eine Entscheidung für ein Garantieniveau treffen und sie nicht ihren Mitarbeitern überlassen, sagte Dirk Kruip vom Makler- und Beratungshaus WTW auf einer Fachveranstaltung.
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