Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei der Anbahnung von Versicherungsverträgen können sogenannte Tippgeber helfen. Ohne selbst rechtlich Vermittler zu sein, können sie Möglichkeiten zum Abschluss von Verträgen aufzeigen beziehungsweise Personen nennen, die möglicherweise Interesse am Abschluss eines Versicherungsvertrags haben. Wo die Grenzen der Tippgeber-Tätigkeit liegen, hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil zum Unternehmen Tchibo definiert. Ungeklärt ist allerdings noch die Frage, ob der Tippgeber zugleich Handelsvertreter sein kann.
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