Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Thema Nachhaltigkeit wird die Versicherungsbranche so schnell nicht loslassen. Ab August 2022 müssen Versicherer und Vermittler die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ermitteln und ihre Anlageberatung daran ausrichten. Versicherer werden weitere Anstrengungen unternehmen müssen, diesen neuen regulatorischen Anforderungen zu genügen. Einige Fragen sind dabei noch ungeklärt, etwa ob die Neuregelung auch eine Pflicht zur Befragung der Bestandskunden umfasst.
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