Juristen warnen vor pauschaler Beihilfe

Im Kampf gegen das Hamburger Modell in der Krankenversicherung für Beamte haben sich die privaten Krankenversicherer (PKV) neue Munition besorgt. In einem Gutachten im Auftrag des PKV-Verbands äußern Rechtsanwälte „gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“ angesichts der geplanten Einführung der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg. Ein zentrales Argument der Juristen von der Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs: Dienstherrn dürfen ihre Pflichten gegenüber Beamten nicht an Dritte delegieren.

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