Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Entscheidung aus dem November zur D&O-Deckung des früheren Wirecard-Chefs Markus Braun bestätigt. Die Versicherer unter Führung der Chubb müssen auch PR-Kosten übernehmen, die Braun wegen eines drohenden Reputationsschadens hat – allerdings nur bis zur Höhe von 100.000 Euro. Der Versicherer hatte argumentiert, dass sie für PR-Kosten gegen Rufschädigung durch das Strafverfahren nicht aufkommen müssen. Das sieht das Gericht anders.
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