Whistleblowing 2.0?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Versicherer sind schon seit mehr als fünf Jahren dazu verpflichtet, einen Prozess einzurichten, der es ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, potenzielle oder tatsächliche Missstände an eine geeignete Stelle innerhalb des Unternehmens zu melden. Ein neues Gesetz, das in Deutschland auf dem Weg ist, geht über bisherige Vorgaben zum Hinweisgebersystem hinaus. Nach der Umsetzung des Gesetzes sollten Versicherer ihre bestehenden Meldesysteme noch einmal auf den Prüfstand stellen.

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