Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Motor der deutschen Wirtschaft mag dank Energiekrise und Ukraine-Krieg stottern, aber deutsche Unternehmen sind weiterhin Teil des globalen Netzes aus Zuliefer- und Absatzbeziehungen. Über das ab dem 1. Januar 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen sich Versicherer keine größeren Sorgen machen, aber der im Februar vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission für eine Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie hat es in sich. Sie gilt frühestens ab Ende 2024, über die notwendigen Veränderungen sollten sich Versicherer aber jetzt schon Gedanken machen.
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