Legal Eye – Die Rechtskolumne Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass ein privates Unternehmen mit sehr großen Emissionen prinzipiell für den Schutz von Betroffenen vor mitverursachten Klimarisiken zur Verantwortung gezogen werden kann – gemäß seinem Anteil an der Verursachung. Dies, so das Gericht, gelte angesichts der weltweiten Wirkung der freigesetzten Treibhausgase auch für Schäden in der „globalen Nachbarschaft“, in diesem Fall in Peru. Dort fand kürzlich eine bemerkenswerte Beweisaufnahme durch deutsche Richter statt, die auch für Haftpflichtversicherer höchst interessant sein dürfte.
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