Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei der Beurteilung, wie die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden gerechtfertigt werden könnte, geht es auch um die Frage, ob der Staat auf die Gruppe der Gebäudeeigentümer einen wesentlichen Teil der Regulierungslast verlagern darf, die er bei bisherigen Schadenereignissen getragen hat. Die Antwort wird maßgeblich davon abhängen, welchen Stellenwert das Bundesverfassungsgericht der „sozialen Komponente des Eigentums“ einräumt.
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