Legal Eye – Die Rechtskolumne Wenn Versicherungsvermittler den Handelsvertretervertrag mit einem Versicherer beenden, haben sie einen Ausgleichsanspruch, für den die Höhe der Provisionsverluste maßgeblich ist. Bisher galt, dass sie bei Versicherungsverträgen mit Einmalprovision meist keinen Ausgleichsanspruch haben. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet jetzt darüber, ob das auch in Zukunft so bleiben wird. Große Umbrüche für die Ausgleichsansprüche der Versicherungsvermittler werden aber wohl ausbleiben.
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