Legal Eye – Die Rechtskolumne Deutschland und die EU haben sich mit Notfallplänen dagegen gewappnet, dass Russland den Gashahn zudreht. In der letzten Notfallstufe kann der Staat das zur Verfügung stehende Gas rationieren. Der Versichererverband GDV hat bereits ein Gutachten vorgelegt, nach dem Betriebsunterbrechungen bei Unternehmen aus dem Gas-Stopp nicht versichert sind. Es gibt aber auch erweiterte Deckungskonzepte im Markt, bei denen Versicherungsfälle durchaus denkbar sind, solange keine Risikoausschlüsse vorliegen.
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