Exklusiv Privat Krankenversicherte können das Risiko einer längeren Erkrankung mit einer Krankentagegeldversicherung abdecken. Schwammige Klauseln bieten den Versicherern aber Raum für Leistungskürzungen, wenn der Kunde in den zurückliegenden zwölf Monaten schon einmal Krankentagegeld oder Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bekommen hat. Das hat die Beratungsgesellschaft Premium Circle in einer aktuellen Studie festgestellt. Dabei kommt es darauf an, was der Versicherer als Nettoeinkommen aus Berufstätigkeit betrachtet. Auch gesetzlich Versicherte mit einer Krankentagegeld-Zusatzpolice sind betroffen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo