The Long View – Der Hintergrund Das langerwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist gesprochen: Er hat bestätigt, dass der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrags nach deutschem Recht als Versicherungsvermittler und damit als Versicherungsvertreiber im Sinne der EU-Vertriebsrichtlinie IDD anzusehen ist. Das gilt dann, wenn er Dritten den freiwilligen Beitritt zu einem bestehenden Vertrag gegen Vergütung anbietet und es sich nicht um einen Pflicht-Beitritt handelt. Gruppenversicherungsnehmer müssen sich mit einer Vielzahl neuer Beratungs- und Informationspflichten auseinandersetzen.
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Hervorragender Artikel, Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn! (via LinkedIn)