Kurz vor ihrer Jahrestagung der Versicherungsaufsicht hat die BaFin ihre Vorstellungen von Kostenobergrenzen für Lebensversicherungen konkretisiert. In einem Merkblatt-Entwurf kündigt sie an, all jene Anbieter zu überprüfen, deren Hauptverkaufsprodukte Effektivkosten im oberen Viertel der Branchenwerte aufweisen. Anbieter, die bei ihren Aufwendungen für Versicherungsvermittler zu den oberen 25 Prozent gehören, können sich ebenfalls auf engeren Kontakt mit der Behörde einstellen. Die BaFin definiert auch, wie aus ihrer Sicht ein angemessener Kundennutzen auszusehen hat, den alle Gesellschaften gewährleisten müssen.
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