Mehr Widerstandskraft gegen den IT-Blackout

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Zum Jahreswechsel 2022/23 tritt die Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme (Digital Operational Resilience Act, DORA) in Kraft. Damit will die EU die Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen stärken und den Umgang mit der Abhängigkeit des Finanzsektors von der Informations- und Kommunikationstechnologie einheitlich regeln. Auch Versicherungsunternehmen sind davon betroffen. Für ihr Risikoprofil sind neben ihren eigenen IT-Einheiten und Prozessen auch Cloud-Dienstleister und Softwareunternehmen von Bedeutung, an die sie Tätigkeiten outgesourct haben.

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