The Long View – Der Hintergrund Eine Vertriebsaktion der SV Sparkassenversicherung hat ihr eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingebracht. Der Versicherer wollte Gebäudeversicherungskunden eine vierjährige Vertragsverlängerung zu stark reduzierter Prämie anbieten, wenn sie auf eine Beratung verzichten. Interessanterweise sind weder das Angebot der SV noch die Argumentation der Verbraucherzentrale rechtlich zulässig. Andererseits lässt der Gesetzgeber beträchtliche Bestandsprovisionen für die stillschweigende Verlängerung von Bestandsverträgen zu. Der Fall zeigt daher deutlich den fragwürdigen Verbraucherschutz des Gesetzgebers.
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