Seit dem vierten Quartal 2022 beträgt das AMCR – die sogenannte absolute Untergrenze für die Mindestkapitalanforderung unter Solvency II – für Nichtlebensversicherungsunternehmen mit Haftpflichtgeschäft 4,0 Mio. Euro und nicht mehr 3,7 Mio. Euro. Der Schritt scheint wie eine Lappalie, allerdings könnte bereits die kommende Anhebung im Jahr 2027 deutlich drastischer ausfallen, warnt die Beratungsgesellschaft MSK. Schließlich basiert die Anpassung auf der Inflation – und die wird bei der nächsten Anpassung vermutlich voll durchschlagen.
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