Legal Eye – Die Rechtskolumne Da der Versicherungsvertreter als Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt, gelten für ihn auch dieselben Vorschriften. Doch nicht immer passen diese auch. Das zeigt sich insbesondere beim sogenannten Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs und beim Ausgleichsanspruch – und sorgt für Streitigkeiten. Vor allem bei der Frage, welche Provisionen einem Vertreter nach Beendigung der Vertragsbeziehungen zustehen, greifen Vermittler die seit Jahrzehnten bestehende Branchenlösung zunehmend an.
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