Im Streit um eine Stornokosten-Klausel ist die Stuttgarter Lebensversicherung den Forderungen der Verbraucherzentrale Hamburg nachgekommen. Auf eine entsprechende Abmahnung der Verbraucherschützer reagierte der Versicherer mit einer Unterlassungserklärung. Die umstrittene Klausel erlaubte es der Stuttgarter, den Rückkaufswert ihrer fondsgebundenen Lebensversicherungen im Falle einer vorzeitigen Kündigung zu schmälern.
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