Es ist unklar, wie stark Unternehmen bei beitragsorientierten Leistungszusagen (BOLZ) in der betrieblichen Altersversorgung die Grenze von 100 Prozent Beitragserhaltsgarantie unterschreiten dürfen. Von Seiten des Bundesarbeitsministeriums wird es dazu keine Vorgaben geben. Das machte Referatsleiter Peter Görgen bei einer Fachveranstaltung deutlich. Statt an der BOLZ herumzuschrauben, will sich das Ministerium lieber anderen Themen zuwenden, etwa der Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells.
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