Keine Rechtssicherheit bei Betriebsrenten

Es ist unklar, wie stark Unternehmen bei beitragsorientierten Leistungszusagen (BOLZ) in der betrieblichen Altersversorgung die Grenze von 100 Prozent Beitragserhaltsgarantie unterschreiten dürfen. Von Seiten des Bundesarbeitsministeriums wird es dazu keine Vorgaben geben. Das machte Referatsleiter Peter Görgen bei einer Fachveranstaltung deutlich. Statt an der BOLZ herumzuschrauben, will sich das Ministerium lieber anderen Themen zuwenden, etwa der Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit