Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Industrie- und Handelskammer haben eine gemeinsame Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, die Antworten auf zahlreiche Fragen zum bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungsverträgen geben soll. Damit sorgen die Aufsichtsbehörden für mehr Rechtssicherheit und beweisen dabei Augenmaß, zugleich bleiben einige Fragen der Verwaltungspraxis überlassen. Insbesondere gibt es keine Übergangsregelung. Das wäre aber dringend notwendig, um genügend Zeit zu haben, die Vertragsbeziehungen zu analysieren sowie gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen und eine Vermittlererlaubnis einholen zu können. Versicherer und Gruppenversicherungsnehmer haben daher dringenden Handlungsbedarf.
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