Der von der EU-Kommission im Juni verabschiedete Gesetzesentwurf zur Beaufsichtigung von ESG-Ratingagenturen ist aus Sicht von Assekurata ein sinnvoller Schritt, um wichtige strukturelle Aspekte im ESG-Ratingmarkt zu verbessern. An dem Problem der mangelnden Vergleichbarkeit der Ratings im Sinne von inhaltlich identischen Ratingergebnissen für ein und das gleiche Unternehmen dürfte das Papier allerdings nicht viel ändern, moniert Assekurata-Nachhaltigkeitsexperte Oliver Bentz.
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