PKV will Opt-out auch für Privatversicherte

Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) muss das Opt-out-Verfahren auch für die private Krankenversicherung (PKV) verbindlich werden, fordert der PKV-Verband. Sonst droht ein deutlicher Mehraufwand, das proklamierte Ziel einer „ePA für alle“ würde verfehlt, betont er in einer Stellungnahme zum geplanten Digital-Gesetz. Die PKV drängt auch auf eine Krankenversichertennummer für die Privatversicherten, einen Rechtsrahmen für die elektronische Abrechnung und mehr Handlungsspielräume beim E-Rezept. Notwendig ist eine Anpassung des Versicherungsvertragsgesetzes, betont der Verband.

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1 Antwort »

  1. Anonymous Avatar

    Unternehmem im Kapitalismus müssen expandieren. „Und bist Du nicht willig, so erlasse ich Opt Out!“, befiehlt der Gesetzgeber. Es ist wie beim unumkehrbaren Hirnausfall. Wenn die Zustimmungslösung zur Gewebe- und Organentnahme beim Sterbenden nicht zur erwarteten Spendezahl führt, dann muss eine Optout-Lösung her. (via Facebook)

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