Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Superior Court in New Jersey hat dem Pharmaunternehmen Merck Recht gegeben: Die Berufung der Versicherer auf die Kriegsausschlussklausel im Fall des NotPetya-Angriffs im Jahr 2017 ist ungerechtfertigt. Sie müssen demnach den Schaden ersetzen, den der Konzern erlitten hat. Das noch nicht rechtskräftige Urteil verdeutlicht, wie wichtig es für die Versicherer ist, in den Klauseln für mehr Transparenz und Klarheit bei der Definition des Kriegsrisikos für das 21. Jahrhundert zu sorgen. Die kürzlich von einigen Anbietern vorgenommenen Änderungen ihrer Klauseln haben zwar die Orientierung verbessert. Allerdings gibt es auch hier noch zahlreiche offene Fragen.
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