Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Industrie- und Handelskammer haben kürzlich eine Mitteilung veröffentlicht, die vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheiten nach dem im vergangenen September ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Gruppenversicherungsverträge als Leitfaden fungiert. In der Beratungspraxis erlebt man häufig, dass bereits Unklarheiten und Unsicherheiten bestehen, ob es sich überhaupt um einen Gruppenversicherungsvertrag oder vielmehr um einen Rahmenvertrag handelt. Es kommt nicht allein auf die Überschrift eines Vertrages an, sondern vor allem auf seinen Inhalt.
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