AfW: EU-Provisionspläne rechtswidrig

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zum Kleinanlegerschutz widerspricht nach einem vom Vermittlerverband AfW in Auftrag gegebenen Gutachten Europa-Recht. Sie enthalte ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler, das zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Vermittlerschaft führe. Die angeführte Begründung gehe fehl, schreibt Autor Hans-Peter Schwintowski. Der Vorschlag sieht vor, dass bei der Beratung auf unabhängiger Grundlage keine Provisionszahlung möglich ist. Ein Vertreter der EU-Kommission hatte im Juni betont, dass es sich um kein Provisionsverbot für Makler handele.

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