Legal Eye – Die Rechtskolumne Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz entsprechen dem heutigen Zeitgeist. Daher hat auch die Verwendung sogenannter Green Claims in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Doch nicht immer halten die „grünen“ Werbeaussagen, was sie versprechen. Um das von den Unternehmen betriebene Greenwashing und die damit verbundene Irreführung der Verbraucher zu bekämpfen, hat die Europäische Kommission im März 2023 einen neuen Richtlinienvorschlag erlassen. Neben der dadurch verfolgten Transparenz für den Konsumenten birgt dieser Vorschlag auch neue Risiken für Unternehmen und deren Versicherer.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo