D&O-Versicherung: Anwälte auf Augenhöhe

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  In der D&O-Versicherung gibt es häufig Streit über die Übernahme von Rechtsanwaltskosten, die bei der Abwehr von Ansprüchen gegen Organmitglieder entstehen. In den Bedingungen der Versicherer ist meist von „angemessenen“ Honorarvereinbarungen die Rede. Was das genau heißt, muss im Einzelfall geklärt werden. Entscheidend ist, dass das Anwaltsteam des in Anspruch genommenen Organmitglieds dem Team der Anspruchstellerseite auf Augenhöhe gegenübertreten kann.

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1 Antwort »

  1. Entscheidend ist letztlich nicht der Stundensatz, sondern das Gesamthonorar. Anwälte, die es schaffen, bei Stundensätzen im unteren Bereich deutlich mehr Stunden aufzuwenden, sind am Ende also nicht günstiger als effizient und hochprofessionell arbeitende RAe mit höheren Stundenhonoraren.

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