Bundestag ändert Lobbyregister

Der Bundestag hat eine Änderung seines Lobbyregisters beschlossen. Interessenvertreter sollen künftig angeben, auf welche Vorhaben sie konkret Einfluss nehmen. Entsprechende Stellungnahmen und Gutachten sollen sie hochladen, Angaben zur Finanzausstattung werden verpflichtend. Der Verein Lobbycontrol begrüßt die Änderungen, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Dazu gehört ein sogenannter legislativer Fußabdruck. Kritik kommt aus der Opposition.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit