Der Bundestag hat eine Änderung seines Lobbyregisters beschlossen. Interessenvertreter sollen künftig angeben, auf welche Vorhaben sie konkret Einfluss nehmen. Entsprechende Stellungnahmen und Gutachten sollen sie hochladen, Angaben zur Finanzausstattung werden verpflichtend. Der Verein Lobbycontrol begrüßt die Änderungen, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Dazu gehört ein sogenannter legislativer Fußabdruck. Kritik kommt aus der Opposition.
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