Legal Eye – Die Rechtskolumne Durch eine Reform des Pflichtversicherungsgesetzes fallen erstmals Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde wie Arbeitsmaschinen und Gabelstapler auf öffentlichen Straßen unter die Versicherungspflicht. Gleiches gilt für Fahrzeuge bei Motorsportveranstaltungen abseits des Straßenverkehrs. Für die Versicherer bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand: Sie müssen Kunden informieren und Versicherungsbedingungen anpassen.
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