Zwischen dem Abschluss eines Darlehens- und eines Restschuldversicherungsvertrags müssen bald mindestens sieben Tage liegen. Das hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat mit seiner Zustimmung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) sieht darin ein faktisches Verkaufsverbot und fürchtet um das Milliardengeschäft mit diesen Versicherungen. Außerdem wirft der Branchenverband dem Gesetzgeber vor, gegen EU-Recht zu verstoßen.
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