Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hält eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Lebensversicherung von aktuell 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent ab 2025 für gerechtfertigt. Würde das Finanzministerium dem Vorschlag folgen, den auch der Versichererverband GDV befürwortet, wäre das die erste Anhebung seit 1994. Die Bedeutung des Höchstrechnungszinses im Neugeschäft hält sich inzwischen allerdings in Grenzen, für Bestandskunden wäre die Anpassung ohnehin nicht relevant.
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