EuGH-Urteil verschärft Haftung von Unternehmen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verschärft die Haftungsrisiken von Unternehmen im Zusammenhang mit Cyberangriffen. Der Gerichtshof bestätigte, dass allein die Befürchtung eines künftigen Datenmissbrauchs ausreicht, um einen Schadenersatz zu begründen. Unternehmen sollten ihr Risikomanagement in den Blick nehmen und insbesondere auf eine belastbare Dokumentation getroffener Sicherheitsmaßnahmen achten.

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3 Antworten »

  1. Diese Haftungsverschärfung für die Unternehmen wird vermutlich auf die Binnenhaftung der Organe durchschlagen. Geschäftsleiter- und Aufsichtsgremien sind also ihrerseits gut beraten, entsprechende Maßnahmen der Prävention und Absicherung zu ergreifen.

    In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob Unternehmen und deren Organe haftungsmäßig besser dastehen, wenn für das Unternehmen eine Cyber-Versicherung abgeschlossen worden ist. Das dürfte zumindest dann der Fall sein, wenn bei Abschluss und im (jährlichen) Renewal der Policen adäquate Risikoprüfungen durchgeführt werden, bei denen die Schwachstellen der IT-Sicherheit seriös abgeklopft werden. (via LinkedIn)

  2. Dr. Kilian K. Eßwein: da schließe ich mich zu 100% an! (via LinkedIn)

  3. Hoch relevant! – auch im Hinblick auf die Organhaftung! (via LinkedIn)

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