Legal Eye – Die Rechtskolumne Klauseln in Versicherungsverträgen unterliegen der Wirksamkeitskontrolle. Sind Versicherungsbedingungen überraschend, intransparent oder benachteiligen den Versicherungsnehmer unangemessen, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Eine zentrale Klausel in jedem Versicherungsvertrag ist die Regelung des Versicherungsfalls. Eine verbreitete pauschale These in der Regulierungspraxis lautet: Die Regelung zum Versicherungsfall ist „nicht kontrollfähig“. Ein Irrtum.
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