Exklusiv Der Versichererverband GDV hat die Musterbedingungen für die Cyberversicherung renoviert. Der Kriegsausschluss ist jetzt deutlich detaillierter – und umfasst ähnlich wie im Versicherungsmarkt Lloyd’s of London auch staatliche Hackerangriffe. Bei Cyberangriffen auf externe Dienstleister wie Cloud-Anbieter fällt die Deckung dagegen umfangreicher aus, ebenso bei Homeoffice-Schäden und Schadenersatzansprüchen durch die Datenschutz-Grundverordnung.
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