Bisher war ein Kriegsausschluss in der Cyberversicherung, wie ihn Lloyd’s of London vorsieht, vor allem bei der Versicherung großer Konzerne verbreitet, durch die Anpassung der Musterbedingungen des Versichererverbands GDV könnten jetzt auch kleinere Firmen solche Klauseln zunehmend in ihren Verträgen finden. Ob das für sie vor allem Nachteile oder doch auch Vorteile hat, darüber scheiden sich die Geister von Cyberexperten. Mehr Kundenfreundlichkeit sehen sie aber in einer Klarstellung des GDV zum Thema „grobe Fahrlässigkeit“.
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