Legal Eye – Die Rechtskolumne Eine wesentliche Neuerung der jüngst vom Versichererverband GDV vorgelegten Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung betrifft den Kriegsausschluss. Die neuen AVB Cyber erweitern den Ausschluss gegenüber den Musterbedingungen aus dem Jahr 2017 und marktüblichen Bedingungswerken erheblich. Die Neugestaltung schafft nicht nur rechtliches Konfliktpotenzial, sondern wirft die grundsätzliche Frage auf, ob Versicherer die faktisch bestehenden Cyberrisken der Unternehmen eigentlich noch versichern wollen.
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