Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei der Direktklage in der Managerhaftpflichtversicherung tritt eine versicherte Führungskraft ihren Deckungsanspruch an die Versicherungsnehmerin, also das Unternehmen, ab. Eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts wirft jetzt ein Schlaglicht auf ein im D&O-Direktprozess oft wenig beachtetes, aber gleichwohl hochgradig relevantes Detail. Es geht um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verjährung des Haftpflichtanspruchs der Gesellschaft gegen ihren Geschäftsleiter gehemmt ist.
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