Legal Eye – Die Rechtskolumne Einige D&O-Versicherungsverträge sehen Insolvenzausschlüsse vor. Diese müssen aber nicht in jedem Fall greifen, wie ein Urteil des Landgerichts Köln zeigt. In dem Fall standen gegen ein Aufsichtsratsmitglied neben der Verletzung der Pflicht zur Überwachung der rechtzeitigen Insolvenzantragsstellung nämlich noch weitere Vorwürfe im Raum, die laut Gericht nicht vom Insolvenzausschluss erfasst waren. Aus Sicht von Organmitgliedern bedeutet die Entscheidung einen nicht unerheblichen Gewinn, auch Anspruchsteller wie Insolvenzverwalter könnten das Urteil nutzen.
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