Garantieerhöhung mit Nebenwirkungen

 Herbert Frommes Kolumne  Zum 1. Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent auf 1 Prozent angehoben, die erste Erhöhung seit Jahrzehnten. Das hat vor allem für Vertriebe interessante Folgen. Sie sind es gewohnt, bei Senkungen des Höchstrechnungszinses Schlussverkäufe zu organisieren. Aber was machen sie jetzt? Raten sie den Kunden, erst 2025 abzuschließen, weil dann die Garantie höher ist? Falsch. Sie stellen Forderungen an die Versicherer.

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