Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Rabattsystem teilweise beanstandet, mit dem die Generali-Tochter Dialog Lebensversicherung im Rahmen des Vitality-Programms gesundheitsbewusstes Verhalten von Kunden belohnt. Die Richter stellten das Belohnungssystem allerdings nicht grundsätzlich in Frage, sondern erklärten nur zwei Klauseln in einem Berufsunfähigkeitstarif als unwirksam. Geklagt hatte der Bund der Versicherten, der dem Anbieter Intransparenz und eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vorgeworfen hatte.
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