Lehnt ein Rechtsschutzversicherer die Deckung ab, kann der Versicherungsnehmer die Ablehnung mit einem Schiedsgutachterverfahren überprüfen lassen. So haben es viele Versicherer in ihren Bedingungen stehen. Diese weitverbreitete Praxis wollten die Verbraucherzentralen kippen, sind damit aber erfolglos geblieben. Der Rechtsstreit dauerte mehr als drei Jahre und ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Das oberste Zivilgericht gab dem beklagten Versicherer jetzt Recht.
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